
Zwischen dem 2. und dem 4. Juni 2025 führten Polizisten der Landesverkehrsabteilung gemeinsam mit Beamten des Bundesministerium Innovation, Mobilität und Infrastruktur, dem Umweltbundesamt und dem Zoll Kontrollen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz durch. Die Kontrollen wurden an der A2 Arnoldstein in beiden Richtungen und auf der A11-Karawankenautobahn im Bereich der Grenzkontrollstellen durchgeführt.
Bei diesen Kontrollen wurden neben den Abfallverbringungskontrollen (illegale Abfallverbringung) auch Schwerpunkte auf den Transport von Gefahrgut gelegt. Dabei wurde seitens der LVA Kärnten insgesamt nachfolgende Übertretungen festgestellt:
· 32 Kontrollen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
· 2 Anzeigen und 5 Organmandatsstrafen nach dem AWG
· 21 Gefahrengutkontrollen (ADR-Kontrollen)
· 16 Anzeigen und 3 Organmandatsstrafen nach dem ADR/GGBG
· 64 EGVO-Kontrollen
· 92 Anzeigen und 25 Organmandatsstrafen wegen Übertretungen nach den Sozialvorschriften
· 109 Anzeigen wegen technischer Mängel
· 4 Anzeigen – Ladungssicherung
· 2 Anzeigen – Güterbeförderungsgesetz
· 7 Anzeigen – StVO und FSG
· 49 Organmandate – nach den verschiedensten verkehrsrechtlichen Bestimmungen
· 60 Sicherheitsleistungen – nach den verschiedensten verkehrsrechtlichen Bestimmungen
· 4 Kennzeichenabnahmen und
· 26 Untersagungen d. Weiterfahrt
Insgesamt wurden seitens der LVA Kärnten mehrere zehntausend Euro Sicherheitsleistungen und mehrere tausend Euro Organmandate eingehoben.